Beratung und Vertretung insbesondere
von Eheleuten
- beim Abschluss von Eheverträgen
- bei Trennung und Scheidung nebst Regelungen von elterlicher Sorge
und Umgangsrecht, Ehegattenunterhalt,
Ehewohnung und Hausrat, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung,
Versorgungsausgleich
von nichtehelichen Lebensgemeinschaften
- in Vermögensangelegenheiten
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