Meine anwaltliche Tätigkeit erstreckt
sich insbesondere auf die Bereiche Arbeit,
Familie und Soziales.
Dies beinhaltet die rechtliche Beratung und Vertretung
- von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Betriebsräten im Arbeitsrecht,
Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsrecht
- von Eheleuten in Ehe- und Scheidungssachen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften
in Vermögensangelegenheiten
- von sozialen Einrichtungen und Rat suchenden Menschen
im Sozial- und Sozialversicherungsrecht
Im Interesse einer ganzheitlichen Rechtsberatung will ich meine Mandanten
je nach Fallgestaltung auch über die genannten Fachgebiete hinaus
betreuen. |