Beratung und Vertretung insbesondere
von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
- vor und nach Ausspruch einer Kündigung und im Kündigungsschutzprozess
- bei Verhandlung und Abschluss von Anstellungs- und Aufhebungsverträgen
- bei Auslandsentsendungen
- bei Altersteilzeit, Vorruhestand und betrieblicher Altersversorgung
von Unternehmen und Betriebsräten
- bei der betrieblichen Mitbestimmung und in tarifvertraglichen Fragestellungen
- in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
von Aufsichtsräten, Gesellschaftern und Personalleitern
- beim Abschluss sowie bei der Aufhebung von Dienstverträgen mit Organträgern
von Kapitalgesellschaften einschließlich des Bestell- und Abberufungsverfahrens
von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern
- bei Abschluss und Aufhebung von deren Dienstverträgen
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